Häufige Fragen

Du kannst dich während unserer Bürozeiten in Eggenstein, Linkenheim und Neureut-Heide anmelden.

Gerne kannst du dich aber auch online über unsere MAXI anmelden. Diese findest du rechts unten auf jeder Seite.

 

 

 

Bedingt durch Corona & Fahrlehrermangel verlängert sich die Ausbildung realistisch häufig auf über 9 Monate statt der üblichen 3 bis 5 Monate. Es geht aber auch schneller, wenn du dem PROJEKTFÜHRERSCHEIN die entsprechenden Prioritäten einräumst und die entsprechenden Freiräume ... soweit möglich ... schaffst.

Zur Anmeldung selbst benötigen wir zunächst nur deine ganz persönlichen Daten wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten und schon kann es los gehen.

Für die Bearbeitung deines Führerscheinantrages wäre es sinnvoll, sehr zeitnah die erforderlichen Unterlagen wie Erste Hilfe Kurs, aktuellen Sehtest, biometrisches Lichtbild und eine Kopie deines Ausweises zu abzugeben. Bei dem begleiteten Fahren  (BF17 ) benötigen wir noch zusätzliche Unterlagen - weitere Informationen hierzu erhältst du bei uns in der Fahrschule.

Die Kosten für die Fahrstunden - wie natürlich auch den Grundbetrag und die Vorstellung zu den Prüfungen - kalkuliert jede Fahrschule individuell in Abhängigkeit für deren Kosten für Personal, Fahrzeuge, Mieten und weitere Kosten. Daher sind die Fahrstundenpreise nur bedingt vergleichbar.

Die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt zu je 45 min ist vorgeschrieben, die Anzahl der Übungsstunden hängt im Wesentlichen vom Engagement und den persönlichen Fähigkeiten des einzelnen Fahrschülers / Fahrschülerin ab.

Die Probezeit dauert bei einem Ersterwerb eines Führerscheines 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Durch verschiedene Auffälligkeiten ( deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unfall, etc) während der Probezeit verlängert sich diese von 2 auf 4 Jahre.

Der Führerscheinantrag wird mit den dafür benötigten Unterlagen bei dem für dich zuständigen Rathaus oder bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe gestellt. Dies übernehmen wir auf Wunsch auch gerne für dich.

Die Prüfungen kann man erst ablegen, wenn der Prüfauftrag - den erteilt die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle - beim TÜV-Süd vorliegt

Die theoretische Prüfung kann man nach absolvieren der erforderlichen Anzahl von Unterricht frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen. Anmeldung unter 0721 / 78 75 40

Die praktische Prüfung kann man frühestens nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen.

                                                                             Viel Erfolg !

 

Diese Frage taucht immer wieder auf ... Klar, natürlich kann man seine Fahrschule ( wegen Umzug, etc ... ) wechseln.
Die ehemalige Fahrschule muss einem dann im so genannten Ausbildungsnachweis die bisher durchgeführte Ausbildung bestätigen.
Diese wird dann bei der neuen Fahrschule - wenn keine Fristen überschritten sind - angerechnet.

Du bist mit deiner derzeitigen Fahrschule unzufrieden ... ? Am besten du redest mal mit dem Chef,
ob sich an deiner Unzufriedenheit etwas ändern lässt, ... z.Bsp.  eine Wechsel des Fahrlehrers / in, andere Zeiten ...

Falls das nicht möglich ist oder nichts bringt, dann kann ein Wechsel durchaus sinnvoll sein, aber ...

Ein Fahrschulwechsel sollte gut überlegt sein und ist nur im absoluten Ausnahmefall zu empfehlen.
Auch ist ein Fahrschulwechsel häufig mit deutlichen Mehrkosten verbunden.