PKW-Führerschein

Führerscheinklassen B17/B/BE

Führerschein in zwei Sätzen

Wir bilden drei verschiedene PKW-Führerschein-Klassen aus. Je nach Klasse darfst du schon mit 17 fahren oder größere Anhänger ziehen.

Mögliche Führerscheinklassen

Klasse B17

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Klasse B

Klasse  B auch als B197 & SZ78 (Automatik)

 

Anhänger: Klasse BE & B96

B96  - klassisch für z.Bsp.Wohnwagengespanne  & BE

 

Mindestalter 17 Jahre

B17
Begleitet

Diesen Führerschein darfst du schon mit 17 Jahren Autos fahren. Bei deinen Fahrten muss dich eine Person begleiten, die mindestens 30 Jahre alt ist und seit mehr als 5 Jahren einen PKW Führerschein besitzt. Deine Begleitperson darf außerdem maximal einen Punkt in Flensburg haben. Sobald du 18 Jahre alt wirst, erhälst du dann deinen Führerschein der Klasse B.

Mindestalter 18 Jahre

B
PKW

Mit einem Führerschein dieser Klasse darfst du Autos (PKWs, Vans, Transporter, ...) fahren. Im Fahrzeug darf Plätze für bis zu 8 Mitfahrer geben und die zulässige Gesamtmasse darf 3.500 kg nicht überschreiten. Anhänger bis 750 kg darfst du ebenfalls ziehen, solange die Gesmatmasse von 3.500 kg nicht überschritten wird. Du darfst im Inland außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren (falls das dreirädrige KFZ mehr als 15 kW Leistung hat, musst du mindestens 21 Jahre alt sein).

Der Führerschein beinhaltet zusätzlich die Klassen AM und L. Damit darfst du unter anderem Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum fahren. Mehr Informationen zur Klassse AM findet du bei unseren Zweiradführerscheinen. Die Klasse L erlaubt dir, Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschienen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen zu fahren.

Mit der Ausbildung für den Führerschein der Klasse B darfst du ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburstag anfangen. Die Prüfung darfst du frühestens ein viertel Jahr vor deinem 18. Geburstag ablegen.

Die Ausbildung setzt sich aus 14 Theorielektionen und Praxisstunden zusammen.

Theorieunterricht
  • Grundstoff: 12 Lektionen zu je 90 Minuten
    (Falls du bereits einen Führerschein einer anderen Klasse besitzt, kann der Theroieunterricht auf 6 Lektionen reduziert werden)
  • Zusatzstoff: 2 Lektionen zu je 90 Minuten
Praxisunterricht
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
  • 5 Fahrstunden Überland (Landstraße) zu je 45 Minuten
  • 4 Fahrstunden Autobahn zu jeh 45 Minuten
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit zu je 45 Minuten

Die Führerscheinprüfung setzt sich aus einer theoretischen und praktischen Prüfung zusammen.

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen. Beantwortest du eine Frage falsch, erhältst du je nach Frage zwischen einem und fünf Fehlerpunkten. Du darfst in der Prüfung maximal 10 Fehlerpunkte haben.

Wenn du bereits einen Führerschein einer anderen Klasse hast, verkürzt sich die Prüfung auf 20 Fragen und du darfst nicht mehr als 6 Fehlerpunkte haben.

Praktische Prüfung

Bei der praktischen Prüfung fährst du unter der Beleitung von deinem Fahrlehrer und einem Prüfer Auto. Die Prüfung dauert mindestens 45 Minuten.

Während der Prüfung werden verschiedene Fähigkeiten geprüft:

  • Sicherheitskontrolle
  • Fahren innerorts
  • Fahren außerorts
  • Fahren auf der Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße

B96
Wohnanhänger

B96 ist keine eigene Führerscheinklasse. Sie ist eine Erweiterung deines Führerscheins der Klasse B und erlaubt es dir Anhänger zu ziehen, deren zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt (z.B. Wohnanhänger). Die Kombination von Zugmaschine und Anhänger darf ein Gewicht von 4.250 kg nicht übersteigen.

Für die während deiner Ausbildung für einen Führerschein der Klasse B (B17) oder wenn du schon einen Führerschein der Klasse B (B17) hast. Das Midestalter ist 17 Jahre.

Die Ausbildung setzt sich aus 2,5 Stunden Theorieunterricht und 3,5 Stunden praktischer Übung zusammen. Hier wird das Wenden, Einparken, Beleunigen und Bremsen mit Anhänger sowie das Ab- und Ankuppeln des Anhängers behandelt.

Zusätzlich zur Therie und den praktischen Übungen fährst du mindestens eine Stunde im realen Straßenverkehr.

Für die Erweiterung eines Führerscheins der Klasse B (B17) gibt keine Prüfung (weder eine theoretische noch praktische Prüfung). Du bekommst von der Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung, mit der du bei der Führerscheinstelle die Kennzahl B96 in deinen Führerschein eintragen lassen kannst.

BE
Anhänger

Mit einem Führerschein der Klasse BE darfst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren. Zusätzlich darfst du ein Gespann aus Zugmaschine der Klasse B und einem Anhänger mit maximal 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren.

Um die Ausbildung für die Klasse BE beginnen zu dürfen, musst du Bereits einen Führerschein der Klasse B (B17) haben. Wenn du einen Führerschein der Klasse BE hast, kannst du schon ab 17 Jahren diese Klasse erwerben.

Die Ausbildung besteht nur aus praktischen Fahrstunden. Es gibt keinen Theorieunterricht. Die praktischen Fahrstunden setzen sich so zusmamen:

  • 3 Fahrstunden zu je 45 Minuten: Überland
  • 1 Fahrstunde zu 45 Minuten: Autobahn
  • 1 Fahrstunde zu 45 Minuten bei Dunkelheit

Die Führerscheinprüfung besteht nur aus einer praktischen Prüfung. Es gibt keine theoretische Prüfung.

Während der Prüfung werden verschiedene Fähigkeiten geprüft:

  • Sicherheitskontrolle
  • Verbinden und Trennen des Anhängers von der Zugmaschine
  • Fahren inner- und außerorts
  • Fahren auf der Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße

Die Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor deinem 18. Geburstag ablegen, wenn du einen Führerschein der Klasse B hast. Wenn du einen Führerschen der Klasse B17 hast, darfst du die Prüfung frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.

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